VORTAIL SYSTEMS

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Stand: 21.10.2026

    § 1 Geltungsbereich

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MAD MIRROR STUDIOS GbR, Zentgrafenstraße 93, 34130 Kassel, die diese Leistungen unter dem Namen VORTAIL SYSTEMS erbringt (nachfolgend „wir“), und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Websites und Webanwendungen, Apps, individuelle Software, KI-Lösungen und Automatisierung, Digitalisierung und Prozessoptimierung, Hosting, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung sowie damit verbundene Beratung.

    (2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen wir keine Verträge nach diesen AGB.

    (3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.

    (4) In einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für Folgeaufträge, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.

    (5) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge: Einzelvertrag oder Auftragsbestätigung, Angebot mit Leistungsbeschreibung, ein vereinbarter Vertrag zur Auftragsverarbeitung für dessen Gegenstand, diese AGB, gesetzliche Vorschriften.

    (6) Für Software, Plugins und digitale Inhalte, die wir in einem Shop als fertige Produkte zum Kauf anbieten, gelten anstelle dieser AGB die dort angezeigten Lizenzbedingungen.

    (7) Erbringt unser Partnerstudio MAD MIRROR STUDIOS Leistungen (etwa Film, Foto, Branding, Social Media oder Marketing), gelten dafür dessen Bedingungen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.

    § 2 Angebote und Vertragsschluss

    (1) Inhalte unserer Website, insbesondere Leistungsbeschreibungen, Preisangaben, Demos und die Ergebnisse des Projekt-Konfigurators, sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinn. Sie dienen der Orientierung und der Vorbereitung eines individuellen Angebots.

    (2) Unsere Angebote sind 30 Tage ab ihrem Datum gültig, sofern sie nichts anderes angeben.

    (3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot in Textform annimmt (zum Beispiel per E-Mail oder digitaler Unterschrift) oder wir einen Auftrag des Auftraggebers in Textform bestätigen. Beginnen wir auf Wunsch des Auftraggebers schon vor der Annahme mit der Arbeit, kommt der Vertrag spätestens mit Arbeitsbeginn zu den Bedingungen unseres Angebots zustande.

    (4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform festgehalten werden.

    § 3 Leistungen

    (1) Art und Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung, in der Regel auf Grundlage eines gemeinsamen Scopings. Leistungen, die dort nicht genannt sind, etwa das Erstellen oder Übersetzen von Inhalten, Datenmigrationen, zusätzliche Plattformen, Sprachversionen oder Schnittstellen, vergütet der Auftraggeber gesondert.

    (2) Bei Projekten mit einem vereinbarten Ergebnis, etwa einer Website, einer App, einer Software, einer Schnittstelle oder einer Automatisierung, schulden wir das vereinbarte Werk. Bei Beratung, Workshops, Konzeptarbeit, Support sowie Entwicklung und Betreuung nach Aufwand schulden wir die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg.

    (3) Arbeiten wir iterativ, etwa in Sprints mit regelmäßigen Demos, konkretisieren wir die Leistung gemeinsam im Projekt. Maßgeblich ist dann der in Textform festgehaltene Stand, etwa in Tickets, im Backlog oder in Protokollen.

    (4) Wir erbringen die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Softwareentwicklung. Die Wahl der technischen Mittel, etwa Programmiersprachen, Frameworks und Dienste, liegt bei uns, soweit nichts anderes vereinbart ist. Websites und Webanwendungen entwickeln wir für die bei Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser, Apps für die vereinbarten Betriebssystemversionen.

    (5) Wir garantieren keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Antworten, Besucherzahlen, Conversion-Raten, Einsparungen, Umsätze oder die Freigabe einer App durch App-Stores, es sei denn, wir haben eine solche Garantie ausdrücklich als Garantie übernommen. Plattformen wie Google, Apple oder Anbieter von KI-Modellen ändern ihre Regeln und Systeme eigenständig; darauf haben wir keinen Einfluss.

    (6) Wir dürfen qualifizierte Dritte einsetzen, zum Beispiel freie Entwicklerinnen und Entwickler, Designer oder Dienstleister. Für sie sind wir dem Auftraggeber gegenüber wie für eigenes Handeln verantwortlich.

    § 4 Änderungswünsche

    (1) Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistung (Change Requests), prüfen wir, wie sie sich auf Aufwand, Preis und Zeitplan auswirken, und teilen ihm das mit. Die Änderung wird verbindlich, wenn beide Seiten sie in Textform vereinbaren. Bis dahin arbeiten wir auf Grundlage der bisherigen Vereinbarung weiter.

    (2) Den Aufwand für die Prüfung umfangreicher Änderungswünsche können wir nach den vereinbarten Sätzen berechnen, wenn wir vorher darauf hinweisen.

    § 5 Mitwirkung des Auftraggebers

    (1) Der Auftraggeber stellt uns alle für die Leistung nötigen Informationen, Inhalte und Materialien (etwa Texte, Bilder, Logos, Daten und Markenrichtlinien), Zugänge (etwa zu Domains, Hosting, Entwickler-Konten, Schnittstellen und Testsystemen) und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Er nimmt an vereinbarten Abstimmungen und Demos teil und erteilt Freigaben und Rückmeldungen innerhalb von fünf Werktagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    (2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die nötigen Rechte an den Inhalten und Daten verfügt, die er uns bereitstellt, und dass ihre Verarbeitung im Rahmen des Auftrags keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

    (3) Die rechtliche Zulässigkeit seines Angebots und seiner Inhalte prüft der Auftraggeber in eigener Verantwortung, ebenso die Rechtstexte seiner Website oder App (etwa Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise und AGB) und ob für ihn Pflichten wie die zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten. Eine Rechtsberatung schulden wir nicht; auf rechtliche Bedenken, die uns auffallen, weisen wir hin. Eine bestimmte Barrierefreiheit, etwa nach WCAG, schulden wir, wenn sie vereinbart ist.

    (4) Konten bei Dritten, etwa für Domains, Hosting, Cloud-Dienste, App-Stores, Zahlungsanbieter, Schnittstellen und KI-Modelle, werden auf den Namen und auf Kosten des Auftraggebers geführt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er räumt uns die nötigen Zugänge oder Rollen ein; wir behandeln Zugangsdaten vertraulich und geben Zugänge nach Vertragsende zurück.

    (5) Für Entwicklung und Tests stellt der Auftraggeber, soweit möglich, Testdaten ohne Personenbezug bereit. Müssen wir mit personenbezogenen Daten arbeiten, gilt § 17 Abs. 2.

    (6) Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand, etwa für Wartezeiten oder Umplanung, können wir nach den vereinbarten Sätzen berechnen. Unsere Rechte aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.

    § 6 Vergütung und Zahlung

    (1) Es gelten die Preise des Angebots. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Bei Auftraggebern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat rechnen wir, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren ab; der Auftraggeber teilt uns dafür seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.

    (2) Ein Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang; Änderungen nach § 4 können ihn verändern. Leistungen nach Aufwand berechnen wir nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Schätzungen sind unverbindlich; zeichnet sich ab, dass eine Schätzung um mehr als 15 % überschritten wird, sagen wir das rechtzeitig.

    (3) Kosten für Leistungen Dritter, etwa für Domains, Hosting, Cloud-Dienste, Lizenzen, kostenpflichtige Plugins, Schriften, Stockmaterial, App-Store-Gebühren und die Nutzung von KI-Modellen, sind nur im Preis enthalten, wenn das Angebot sie nennt. Andernfalls trägt sie der Auftraggeber, in der Regel direkt über eigene Konten; legen wir sie nach Absprache aus, berechnen wir sie gesondert.

    (4) Den Zahlungsplan regelt das Angebot; bei längeren Projekten vereinbaren wir Teilzahlungen nach Meilensteinen. Enthält das Angebot keinen Zahlungsplan, berechnen wir 50 % der Nettovergütung bei Vertragsschluss und den Rest mit der Abnahme; Abschläge nach Leistungsfortschritt (§ 632a BGB) bleiben möglich. Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung und Betreuung berechnen wir monatlich im Voraus, Leistungen nach Aufwand monatlich nachträglich.

    (5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

    (6) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, dürfen wir weitere Leistungen aus demselben Vertrag bis zur Zahlung zurückhalten. Den Betrieb gehosteter Systeme unterbrechen wir deswegen nur nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.

    (7) Gegen unsere Forderungen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung aus demselben Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

    § 7 Abnahme

    (1) Nach Fertigstellung eines Werks stellen wir es zur Abnahme bereit, etwa auf einer Test- oder Vorschauumgebung. Der Auftraggeber prüft es innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder teilt uns konkrete, nachvollziehbare Mängel in Textform mit, möglichst mit einer Beschreibung, wie sie sich zeigen. Wegen unwesentlicher Mängel kann er die Abnahme nicht verweigern; sie beheben wir im Rahmen der Mängelhaftung.

    (2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens zehn Werktagen gesetzt haben und er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Nimmt der Auftraggeber das Werk ohne vorherige Mängelrüge produktiv in Betrieb, etwa durch Veröffentlichung der Website, Freischaltung der App oder Nutzung der Software im laufenden Geschäft, gilt es ebenfalls als abgenommen.

    (3) In sich abgeschlossene Teile, etwa Meilensteine, Module oder Releases, können wir einzeln zur Abnahme vorlegen.

    § 8 Rechte an Arbeitsergebnissen und Quellcode

    (1) Mit vollständiger Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an der individuell für ihn entwickelten Software, Website oder App einschließlich Quellcode, Gestaltung und Dokumentation (Individualentwicklung) das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln, auch durch Dritte, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.

    (2) Den Quellcode übergeben wir mit der Abnahme und nach vollständiger Zahlung in einem gängigen Format, in der Regel als Git-Repository. Entwickeln wir in einem Repository des Auftraggebers, liegt der Code dort bereits.

    (3) Ausgenommen sind Bestandteile, die wir unabhängig vom Auftrag entwickelt haben oder allgemein einsetzen, etwa eigene Bibliotheken, Module, Vorlagen und Werkzeuge, sowie unser allgemeines Know-how. Daran erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks, das er zusammen mit der Individualentwicklung übertragen kann. Wir dürfen diese Bestandteile und unser Know-how weiter nutzen, nicht aber vertrauliche Informationen oder die Individualentwicklung des Auftraggebers.

    (4) Für Open-Source-Bestandteile und Leistungen Dritter gelten §§ 9 und 10.

    (5) Bis zur vollständigen Zahlung gestatten wir die Nutzung nur widerruflich.

    (6) Entwürfe, Konzepte und Varianten, die nicht umgesetzt wurden, sind nicht Teil der Lieferung; die Rechte daran verbleiben bei uns, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    (7) Eine Nennung als Entwickler, etwa im Footer oder im Impressum einer Website, ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist.

    § 9 Open-Source-Bestandteile

    (1) Wir setzen in der Entwicklung Open-Source-Software ein, etwa Frameworks und Bibliotheken. Für diese Bestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen (zum Beispiel MIT, Apache 2.0 oder GPL); sie haben insoweit Vorrang vor § 8.

    (2) Wir wählen Open-Source-Bestandteile so aus, dass ihre Lizenzen die vereinbarte Nutzung erlauben. Bestandteile unter Lizenzen mit starkem Copyleft, die den Auftraggeber verpflichten könnten, eigenen Quellcode offenzulegen (etwa GPL oder AGPL), setzen wir nur nach Abstimmung mit ihm ein.

    (3) Auf Wunsch nennen wir dem Auftraggeber bei der Lieferung die wesentlichen Open-Source-Bestandteile mit ihren Lizenzen. Gibt der Auftraggeber die Software an Dritte weiter, beachtet er die Pflichten aus diesen Lizenzen, etwa zur Weitergabe von Lizenztexten und Hinweisen.

    § 10 Dienste und Plattformen Dritter

    (1) Unsere Arbeitsergebnisse nutzen oft Dienste Dritter, etwa Hosting, Cloud-Dienste, Content-Management-Systeme, Zahlungs- und E-Mail-Dienste, Karten, Schnittstellen, KI-Modelle und App-Stores. Deren Bedingungen, Preise, Verfügbarkeit und Funktionsumfang legen die Anbieter fest.

    (2) Für Ausfälle, Änderungen, Preiserhöhungen oder die Einstellung von Diensten und Schnittstellen Dritter sind wir nicht verantwortlich, es sei denn, wir haben sie zu vertreten. Anpassungen an geänderte Dienste vergütet der Auftraggeber gesondert, soweit sie nicht zu einer vereinbarten Wartung gehören.

    (3) Über die Veröffentlichung von Apps entscheiden die Betreiber der App-Stores nach ihren eigenen Regeln. Wir unterstützen den Auftraggeber im vereinbarten Umfang bei der Einreichung; eine Freigabe können wir nicht zusagen.

    (4) Schließen wir für den Auftraggeber Verträge mit Dritten in eigenem Namen, etwa für Hosting über unser Konto, berechnen wir die Kosten nach § 6 Abs. 3 weiter; die Bedingungen des Anbieters gelten im Verhältnis zum Auftraggeber entsprechend.

    § 11 KI-Leistungen

    (1) Umfassen unsere Leistungen den Einsatz von KI-Modellen, sind deren Ausgaben wahrscheinlichkeitsbasiert und können unrichtig, unvollständig oder verzerrt sein. Prüf- und Kontrollmechanismen gestalten wir im vereinbarten Umfang; die Verantwortung für Entscheidungen auf Grundlage von KI-Ausgaben verbleibt beim Auftraggeber.

    (2) Eingesetzte Modelle Dritter unterliegen deren Nutzungsbedingungen. Wir nutzen sie nur über Schnittstellen, bei denen die Daten des Auftraggebers nicht zum Training der Modelle verwendet werden, und schließen, soweit erforderlich, Verträge zur Auftragsverarbeitung.

    (3) Setzt der Auftraggeber ein von uns entwickeltes KI-System unter eigenem Namen ein, ist er in der Regel Anbieter und Betreiber im Sinne der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 und für die daraus folgenden Pflichten verantwortlich, etwa für Transparenzhinweise nach Art. 50. Wir weisen auf Pflichten hin, die uns auffallen, und unterstützen ihn im vereinbarten Umfang.

    (4) Auch in der Entwicklung nutzen wir KI-Werkzeuge, etwa Assistenten zum Programmieren. Erzeugten Code prüfen wir wie eigenen. Vertrauliche Unterlagen, Quellcode und personenbezogene Daten des Auftraggebers geben wir nur in Werkzeuge ein, die diese Daten nicht zum Training nutzen und eine kommerzielle Nutzung der Ergebnisse erlauben. Rein KI-generierte Bestandteile sind nach heutiger Rechtslage möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt; Rechte nach § 8 räumen wir ein, soweit sie entstehen und uns zustehen, im Übrigen gestatten wir die Nutzung im vereinbarten Umfang.

    § 12 Hosting, Wartung und laufende Betreuung

    (1) Hosting, Betrieb, Wartung, Support und Weiterentwicklung erbringen wir als laufende Leistungen nach der Leistungsbeschreibung des Angebots, etwa mit Updates, Sicherungen, Überwachung und Reaktionszeiten. Reaktions- und Verfügbarkeitszusagen sind nur verbindlich, wenn sie dort vereinbart sind.

    (2) Hosten wir über Infrastruktur Dritter, schulden wir deren sorgfältige Auswahl, Einrichtung und Verwaltung; für die Verfügbarkeit der Infrastruktur selbst gilt § 10 Abs. 2. Geplante Wartungsarbeiten kündigen wir rechtzeitig an.

    (3) Zur Wartung gehören, soweit vereinbart, Sicherheits- und Versionsupdates der betreuten Systeme und die Behebung von Fehlern in unserem Code. Neue Funktionen, größere Versionswechsel von Frameworks oder Diensten Dritter und die Folgen von Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vergütet der Auftraggeber gesondert, soweit nichts anderes vereinbart ist.

    (4) Verträge über laufende Leistungen laufen für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Danach verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, gilt diese Kündigungsfrist von Beginn an.

    (5) Monatliche Kontingente, etwa an Stunden, sind im jeweiligen Monat abzurufen. Nicht abgerufene Kontingente übertragen wir nur nach Absprache in den Folgemonat; eine Erstattung erfolgt nicht, soweit wir leistungsbereit waren.

    (6) Endet ein Vertrag über Hosting oder Betrieb, übergeben wir dem Auftraggeber auf Wunsch Daten, Quellcode und Zugänge in einem gängigen Format und unterstützen einen Umzug in angemessenem Umfang nach Aufwand. Danach löschen wir die Daten, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.

    § 13 Termine und höhere Gewalt

    (1) Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn wir sie in Textform als verbindlich bestätigt haben. Sie verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig mitwirkt, nachträglich Änderungen wünscht oder Dienste Dritter ausfallen, die wir nicht zu vertreten haben.

    (2) Bei höherer Gewalt, also bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs wie Naturereignissen, Epidemien, Streiks, behördlichen Anordnungen oder großflächigen Ausfällen von Rechenzentren, Netzen oder Plattformen Dritter, ruhen die betroffenen Leistungspflichten beider Seiten für die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als vier Wochen, können beide Seiten von dem betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Kosten Dritter werden vergütet.

    § 14 Mängelansprüche

    (1) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben: Zunächst sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet; nach unserer Wahl beheben wir den Mangel, liefern neu oder stellen eine für den Auftraggeber zumutbare Umgehungslösung bereit. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 15.

    (2) Der Auftraggeber meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, wie sie sich zeigen.

    (3) Kein Mangel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf geänderte Dienste, Schnittstellen oder Systeme Dritter, auf Browser- oder Betriebssystemversionen, die nach der Abnahme erscheinen, oder auf eine nicht vereinbarte Nutzungsumgebung zurückgehen.

    (4) Stellt sich heraus, dass eine gemeldete Störung nicht auf unsere Leistung zurückgeht, können wir den Aufwand für Analyse und Behebung nach den vereinbarten Sätzen berechnen, wenn der Auftraggeber das bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können.

    (5) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

    § 15 Haftung

    (1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

    (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

    (3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

    (4) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Gesellschafter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

    (5) Für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Sicherung des Auftraggebers nötig wäre, es sei denn, die Datensicherung gehört zu unseren vereinbarten Leistungen.

    § 16 Kündigung

    (1) Projektverträge kann der Auftraggeber bis zur Fertigstellung jederzeit in Textform kündigen. Er vergütet dann die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und die nachweislich entstandenen Kosten, einschließlich Verpflichtungen gegenüber Dritten, die sich nicht mehr lösen lassen. Den bis dahin erreichten Arbeitsstand übergeben wir nach Zahlung; dafür gilt § 8 entsprechend.

    (2) Für laufende Leistungen gilt § 12 Abs. 4.

    (3) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als zwei Teilzahlungen oder einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist, wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt oder von uns Leistungen verlangt, die gegen geltendes Recht verstoßen.

    (4) Kündigungen bedürfen der Textform.

    § 17 Vertraulichkeit und Datenschutz

    (1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, nicht veröffentlichten Quellcode und unveröffentlichte Produkte, vertraulich und nutzen sie nur für die Zusammenarbeit. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht allgemein bekannt sind oder werden, die der anderen Seite bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen. Berater, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, dürfen eingeweiht werden.

    (2) Verarbeiten wir im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, etwa beim Hosting, bei der Wartung, beim Betrieb einer KI-Lösung oder beim Testen mit echten Daten, schließen wir dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wie wir selbst personenbezogene Daten verarbeiten, erklärt unsere Datenschutzerklärung.

    § 18 Referenzen

    (1) Wir dürfen das Projekt nach Abstimmung mit dem Auftraggeber als Referenz zeigen, etwa mit Namen und Logo des Auftraggebers, einer Beschreibung, Screenshots und, bei öffentlich zugänglichen Websites, einer Live-Ansicht, auf unserer Website, in sozialen Netzwerken und in Präsentationen.

    (2) Vor der Veröffentlichung durch den Auftraggeber zeigen wir Arbeitsergebnisse nur mit seiner Zustimmung. Kennzahlen des Auftraggebers nennen wir nur mit seiner Zustimmung; Quellcode und vertrauliche Informationen zeigen wir nicht.

    (3) Der Auftraggeber kann der Nutzung als Referenz bei Vertragsschluss oder später mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

    § 19 Schlussbestimmungen

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Kassel ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag. Wir dürfen den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

    (3) Für Erklärungen nach diesen AGB, etwa Freigaben, Mängelanzeigen und Kündigungen, genügt die Textform, zum Beispiel eine E-Mail.

    (4) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; Übersetzungen dienen nur der Information.

    (5) Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

    Kontakt

    MAD MIRROR STUDIOS GbR
    Zentgrafenstraße 93, 34130 Kassel, Deutschland
    USt-IdNr. DE449547891
    E-Mail: hello@mad-mirror-studios.com
    Telefon: +49 176 416 316 47